Verbote:
Auf dem gesamten Konzertgelände gilt ein grundsätzliches Verbot für Rucksäcke aller Art.
Auch alle Taschen, die größer als ein DIN A4-Blatt (21,0 x 29,7 cm), sind verboten. Ausnahmen gibt es nicht. Das gilt auch für Regenschirme und mitgebrachte Speisen- und Getränke. Verboten sind auch Film- und Fotokameras, sowie Aufnahmegeräte.
Besucherinnen und Besucher, die aus gesundheitlichen Gründen größere Taschen oder Rucksäcke mit sich führen MÜSSEN, werden gebeten sich VORAB telefonisch im Ticketshop des Sauerlandparks (Tel.: 02372 – 55 16 16) anzumelden. Sie werden am Veranstaltungstag durch einen gesonderten Eingang eingelassen. Gegebenenfalls behält sich der Sauerlandpark vor, die Angaben zu überprüfen. Auch hier werden die mitgebrachten Taschen kontrolliert.
Für alle Gäste, die das Konzertgelände lediglich mit Ticket, Handy, Portemonnaie und Schlüssel betreten, ist eine so genannte -Fastlane- eingerichtet. Gäste, die nicht auf Taschen verzichten möchten, müssen andere Zugänge benutzen und sich auf erheblich längere Wartezeiten einstellen.
Für Taschen und Rucksäcke, die unter das Verbot fallen, gibt es am Sauerlandpark begrenzte Aufbewahrungsmöglichkeiten gegen eine Gebühr. Die erhobene Gebühr dient der Kostendeckung. Etwaige Überschüsse werden wohltätigen Zwecken zugeführt.
Beim Betreten des Veranstaltungsgeländes führt der Sauerlandpark intensive Körperkontrollen durch.
Auf dem Veranstaltungsgelände werden Regenponchos zum Kauf angeboten.